• Dr. Stephan Schmidt, Berlin

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    Dolmetscher: Verhandlungen

Professionelle Übersetzung wirtschaftlicher Dokumente

Als Fachübersetzer für Englisch und Spanisch biete ich Ihnen die professionelle Übersetzung wirtschaftlicher Dokumente an, da ich mit dem Vokabular von Wirtschaft und Management bestens vertraut bin. Je nach Textsorte und Vorgabe entwickle ich kreative Lösungen für Texte, die überzeugen und zu Ihrer Zielgruppe passen. Ein absolut stilsicherer Umgang mit Sprache und das Wissen, wie Sprache wirkt und funktioniert, sind weitere Stärken, von denen Ihre Texte profitieren werden.

Die zunehmend globalisierte Welt eröffnet Unternehmen Chancen und Märkte. Wenn neue Absatzmärkte erschlossen werden sollen, steht die Suche nach einem geeigneten Kooperationspartner oft an erster Stelle. Ich unterstütze Sie schriftlich und mündlich bei Verhandlungen, Verträgen, Korrespondenz mit Ihren Geschäftspartnern in Spanien und Lateinamerika. Dabei profitieren Sie neben meinem übersetzerischen Know-how von meiner sehr guten Kenntnis der spanischen und lateinamerikanischen Geschäftskultur und einem soliden technischen Allgemeinwissen und Verständnis.

Welche wirtschaftlichen Unterlagen übersetze ich?

Meine Partner und ich übersetzen für Sie gesellschaftsrechtliche Dokumente, Verträge, Präsentationen, Broschüren, Web- und Pressetexte, Fachartikel und vieles mehr.

Zu meinem Angebot der Übersetzung wirtschaftlicher Dokumente gehören:

  • Geschäftsberichte
  • Satzungen
  • Statuten
  • Handelsregisterauszüge
  • Unternehmens- und Veranstaltungswebseiten
  • AGBs
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs)
  • Datenschutzvereinbarungen
  • Sitzungsprotokolle
  • Pressemitteilungen
  • Geschäftskorrespondenz
  • Arbeitsverträge
  • Baubeschreibungen
  • Immobilienkaufverträge
  • Artikel aus fremdsprachigen Fachzeitschriften
  • Broschüren
  • Jahrbücher
  • Marktstudien
  • Mitarbeiterzeitschriften
  • Produktkataloge
  • Veröffentlichungen

Ihr Dokumenttyp ist nicht in der Liste aufgeführt? Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie ich Ihnen helfen kann.

Warum ich der richtige Übersetzer für Ihre wirtschaftlichen Dokumente bin

Präzision und begriffliche Klarheit stehen an erster Stelle, wenn es um die Übersetzung wirtschaftlicher Dokumente geht. Als Fachübersetzer für Recht und Wirtschaft beherrsche ich nicht nur das einschlägige Fachvokabular, sondern auch meine Sprache. So entstehen Übersetzungen, die inhaltlich und formal stimmen und sich auch noch gut lesen lassen.

Ich nehme Ihren Text sehr ernst und setze mich damit intensiv auseinander. Dabei behalte ich die Textsorte und Ihre Zielgruppe stets im Auge. So entstehen überzeugende übersetzerische Lösungen.

Häufig gestellte Fragen zur Übersetzung wirtschaftlicher Dokumente

Das lässt sich leider oft nicht genau voraussagen, da eine genaue Zeichenzählung bei digitalen Dokumenten manchmal, bei Papierdokumenten grundsätzlich nicht möglich ist (s. „Wie werden die Kosten berechnet?“). Mitunter sind die Kosten niedriger als befürchtet. Die Übersetzung eines kurzen Handelsregisterauszugs vom Deutschen ins Englische schlägt mit etwa 100 Euro netto zu Buche.

Für die Kostenberechnung ist die Anzahl der Zeichen (Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen) im Text maßgeblich, nicht die der Seiten im Dokument. Da eine genaue Zeichenzählung bei digitalen Dokumenten manchmal, bei Papierdokumenten grundsätzlich nicht möglich ist, können die zu erwartenden Kosten oft nur näherungsweise bestimmt werden. In der Regel erhalten Sie den Kostenvoranschlag innerhalb kürzester Zeit nach Zusendung Ihrer digitalen Dokumente.

Wenn Sie Ihre sensiblen Daten aus der Hand geben, müssen Sie darauf vertrauen können, dass diese mit absoluter Vertraulichkeit behandelt werden. Bei Bedarf übersende ich Ihnen eine unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung. Mit allen Partnern wurden Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) geschlossen.

Liegt bereits eine Übersetzung Ihres Dokuments vor und sollen lediglich einige Änderungen vorgenommen werden, weil sich der Originaltext geändert hat, so übernehmen wir das gerne. Kleinere Änderungen werden auf Zeit-, längere Textabschnitte auf Zeilenbasis abgerechnet. Eine Bescheinigung ist in diesem Fall allerdings nicht möglich. Wünschen Sie eine Prüfung mit oder ohne Bescheinigung einer von Ihnen angefertigten Übersetzung, so übernehmen wird das zwar ebenfalls mit Abrechnung auf Zeitbasis, doch kommt es häufig vor, dass eine Neuübersetzung günstiger ist.

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