• Dr. Stephan Schmidt, Berlin

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Professionelle beglaubigte Übersetzungen

Zahlreiche Behörden wie etwa das Handelsregister oder das Standesamt, aber auch Schulen und Universitäten verlangen eine beglaubigte Übersetzung amtlicher Dokumente aus dem Ausland. Als ermächtigter und beeidigter Übersetzer für Spanisch und Englisch beglaubige ich mit meinem Stempel und meiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzungen, die dann bei den betreffenden Behörden nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland und in der Regel auch im Ausland anerkannt werden.

Welche Dokumente müssen gewöhnlich von einem beeidigten Übersetzer beglaubigt werden?

Personenstandsurkunden:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Ledigkeitsbescheinigungen
  • Ehefähigkeitszeugnissen
  • Sterbeurkunden
  • Scheidungsurteile

Zeugnisse:

  • Schul-, Abitur- und Hochschulzeugnisse
  • Arbeits- und Führungszeugnisse,
  • Leistungsbeurteilungen
  • Diplome
  • Meisterbriefe
  • Prüfungsurkunden
  • Titel

Ausweisdokumente

  • Führerscheine
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel
  • Identitätsbescheinigungen
  • Erklärung des Verzichts auf Staatsbürgerschaft

Ihr Dokumenttyp ist nicht in der Liste aufgeführt? Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie ich Ihnen helfen kann.

Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Ich bin an einer Universität ausgebildeter Diplom-Übersetzer für die Sprachen Englisch und Spanisch und seit über 20 Jahren am Landgericht Berlin beeidigt.

Dokumente beglaubigen dürfen in Deutschland nur Notare und speziell ermächtigte Urkundspersonen. Allgemein beeidigte Übersetzer bescheinigen die Übereinstimmung des übersetzten Dokuments mit dem Original und die Richtigkeit der Übersetzung. Das ist gemeint, wenn manchmal etwas salopp von einer „beglaubigten Übersetzung“ gesprochen wird. Solche bescheinigten Übersetzungen fertige ich an und werden von den Behörden verlangt.

Meine beglaubigten Übersetzungen werden bei den betreffenden Behörden in Berlin, in ganz Deutschland und in der Regel auch im Ausland anerkannt. Ich bin bei der spanischen Botschaft sowie jedem lateinamerikanischen Konsulat in Berlin registriert und meine Stempel- und Unterschriftsprobe ist dort hinterlegt. Dies ist vor allem wichtig für eine Anerkennung der Übersetzung im Ausland.

Da ich als allgemein beeidigter Übersetzer die Übereinstimmung des übersetzten Dokuments mit dem Original bescheinige, benötige ich immer auch das Originaldokument zur Prüfung. Wenn Sie mir zuvor eine gut leserliche digitale Kopie (Scan) zuschicken, reicht es allerdings, wenn Sie mir das Original bei der Abholung vorgelegen. So sparen Sie sich einen Weg.

Als allgemein beeidigter Übersetzer beglaubige ich die Übereinstimmung des übersetzten Dokuments mit dem Original und benötige dazu das Originaldokument. Allerdings kommt es vor, dass Behörden bei eiligen Verfahren Übersetzungen von digitalen Dokumenten vorläufig annehmen, sofern das zugehörige Original oder dessen beglaubigte Kopie nachgereicht wird. In diesen Fällen bescheinige ich, dass meine Übersetzung eines digitalen Dokuments richtig und vollständig ist.

Ich bemühe mich stets um eine möglichst rasche Ausführung. Die Übersetzung eines polizeilichen Führungszeugnisses kann häufig schon am selben Tag abgeholt werden.

Sie brauchen eine Übersetzung oder einen Dolmetscher für Englisch oder Spanisch? Bitte nehmen Sie Kontakt auf und fordern Sie ein Preisangebot an.